Teilnahmebedingungen

SalzburgMilch Tierwohlpreis 2025 „Die Goldene Kuh“

I.    PRÄAMBEL
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Einreichung und Teilnahme sowie die Durchführung der Gewinnausschreibung des Salz-burgMilch Tierwohlpreis 2025 „Die goldene Kuh“ (in der Folge kurz „Ausschreibung“). Mit der Einreichung erklärt sich die teilnahme-berechtigte Person (vgl. III. dieser Bedingungen) mit diesen Teilnahmebedingungen ausdrücklich einverstanden und erklärt, diese einzuhalten. Die Teilnahme an der Ausschreibung richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen und ist nur unter diesen Bedingungen zulässig.
 

II.    VERANSTALTERIN
Veranstalterin der Ausschreibung ist die SalzburgMilch GmbH, Milchstraße 1, 5020 Salzburg, FN 37161z des LG Salzburg (in der Folge „Veranstalterin“ genannt).
 

III.    TEILNAHMEBERECHTIGUNG
1.    Die Teilnahme an der Ausschreibung steht sämtlichen aktiven Milch-Lieferanten der Veranstalterin offen (in der Folge kurz „einreichende Person“).

2.    Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die mit Stichtag 31.07.2025 im aufrechten Vertragsverhältnis mit der SalzburgMilch GmbH stehen (im Rahmen eines Milchliefervertrags). Die Teilnahmeberechtigung besteht unabhängig (i) der betriebenen Haltungs-form, (ii) der angelieferten Milchsorten oder (iii) der Betriebsgröße.

3.    Personen, die bereits in der Ausschreibung des Tierwohlpreises 2023 prämiert wurden, ist die Teilnahme gestattet. In jener Kategorie, für die sie bereits 2023 prämiert wurden, sind diese Personen allerdings von einer weiteren Prämierung ausgeschlossen (Geldpreis).   Das dient der Fairness und schließt doppelte Prämierungen für die gleiche Maßnahme aus. 
 

IV.    EINREICHUNG
1.    Die teilnahmeberechtigte Person muss ihre Einreichungsunterlagen bis spätestens 31.07.2025 (23:59 Uhr) einreichen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das Einlangen (elektronisch oder postalisch) bei der Veranstalterin. Nachträglich einlangende Einreichungsunterlagen werden nicht berücksichtigt und nehmen nicht an der Ausschreibung teil. 

2.    Eine Teilnahme an der Ausschreibung ist nur bei Vorliegen sämtlicher angeforderten Unterlagen gemäß dem Einreichungsformular möglich. Folgende Unterlagen sind für die Teilnahme an der Ausschreibung verpflichtend vorzulegen:
•    vollständig ausgefülltes Einreichungsformular;
•    mindestens fünf (5) Lichtbilder des Betriebes bzw. der Kühe / Kälber bzw. der Maßnahme    und wenn vorhanden maximal 3 Videos, auf dem vorstehendes angemessen erkennbar ist; 
•    Tiergesundheits-Check (Kategorie 1 und Kategorie 2; entfällt bei Kategorie 3). 

3.    Die Teilnahme an der Ausschreibung ist kostenlos. 

4.    Die Einreichung erfolgt primär online über das Einreichungsformular, abrufbar unter www.milch.com/goldenekuh2025. Sollte eine teilnahmeberechtigte Person über keinen Zugang zum Online-Einreichungsformular haben, können die Einreichungsunterlagen per Post an SalzburgMilch GmbH, z.H. Abteilung Landwirtschaft & Tierwohl, Milchstraße 1, 5020 Salzburg, übermittelt werden.

5.    Nicht vollständige oder unrichtige Einreichungen werden nicht für die Ausschreibung berücksichtigt. Die Veranstalterin behält sich vor, Personen im Falle berechtigter Gründe (z.B. bei Manipulationen der Ausschreibung, Hochladen von gefälschtem, rechts- oder sittenwidrigen Bildmaterial) im billigen Ermessen von der Teilnahme auszuschließen sowie bei nachträglichem Hervorkommen dieser berechtigten Gründe bereits ausgegebene Prämien zurückzufordern.  


V.    AUSSCHREIBUNGSKATEGORIEN
1.    Teilnahmeberechtigte Personen können alle technischen Lösungen oder Managementmaßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls im Betrieb bzw. der Verbesserung der Nachhaltigkeit der teilnahmeberechtigten Person einreichen. Im Vordergrund steht bei den Kategorien 1 und 2 ein hohes Maß an Tierwohl bei Kühen / Kälbern, welches durch gute Haltung, gute Fütterung, gute Gesundheit und artgemäßes Verhalten definiert ist. Im Vordergrund steht bei Kategorie 3 ein hohes Maß an Nachhaltigkeit, wobei Nachhaltigkeit durch einen ökologischen, ökonomischen und sozialen Mehrwert definiert ist. 

2.    Es sind Einreichung zu folgende Ausschreibungskategorien des SalzburgMilch Tierwohlpreis 2025 „Die goldene Kuh“ möglich:

2.1.    Kategorie 1 – Gelebtes Tierwohl von Klein bis Groß: In dieser Kategorie werden SalzburgMilch Betriebe prämiert, die sich mit besonderem Engagement für maximales Tierwohl und Tiergesundheit bei ihren Kälbern, Jungrindern und Kühen einsetzen.

2.2.    Kategorie 2 – Innovative Umbaulösungen für Milchkühe, Jungrinder und/oder Kälber: In dieser Kategorie werden Betriebe prämiert, die ihren Anbinde-Stall bei den Milchkühen, Jungrindern und/oder Kälbern zu einem innovativen Laufstall umgebaut haben.

2.3.    Kategorie 3 – Mehr Nachhaltigkeit am Milchviehbetrieb: In dieser Kategorie werden SalzburgMilch Betriebe prämiert, die mit gezielten Maßnahmen einen Beitrag für mehr Nachhaltigkeit auf ihrem Betrieb leisten.

VI.    AUSZEICHNUNG / PRÄMIERUNG UND AUSWAHLVERFAHREN 
1.    Aus sämtlichen Einreichungen zu den unter V. / 2.1. – 2.3. genannten Kategorien werden jeweils drei Betriebe prämiert, wobei die teilnahmeberechtigte Person für eine Prämierung „erster Platz“ € 1.500,00, für eine Prämierung „zweiter Platz“ € 1.000,00 und für eine Prämierung „dritter Platz“ € 500,00 erhält. Die Prämien sind nicht zweckgebunden und werden in bar an die prämierte, teilnah-meberechtigte Person nach Erhalt der Prämierung ausbezahlt.

2.    Eine unabhängige Jury, bestehend aus drei Mitgliedern des Tiergesundheitsbeirat (ein/e Wissenschaftler*in, ein/e Tierarzt*in und ein/e Konsument*in), wird die vor Vorlage an die Jury anonymisierten / pseudonymisierten Einreichungen derart bewerten, als jedes Jurymitglied eine Punktzahl für die anonymisierte Einreichungen abgeben kann. Die Beurteilung der Kategorie 1 und Kategorie 2 erfolgt in folgenden vier Punktekategorien:
•    der Innovationsgrad;
•    das Tierwohl;
•    arbeitswirtschaftliche Aspekte und
•    Zukunftsfähigkeit des Systems.

Die Beurteilung der Kategorie 3 erfolgt in folgenden vier Punktekategorien:
•    Innovationsgrad;
•    Umwelt und Klimaschutz;
•    Wirtschaftliche und/oder soziale Aspekte;
•    Zukunftsfähigkeit des Systems.

3.    Es werden dabei 0 (null) bis maximal 10 (zehn) Punkte je Punktekategorie und Juror vergeben; es ist damit eine Maximalpunktezahl von 40 Punkten je Juror und gesamt 120 Punkten je Einreichung möglich. Durch Zusammenrechnung der abgegebenen Punkte-bewertung der einzelnen Juroren ergibt sich eine Gesamtpunktezahl je Einreichung. Die teilnahmeberechtigte Person mit der höchs-ten Punktzahl erhält die Prämierung „erster Platz“, die teilnahmeberechtigte Person mit der zweithöchsten Punktezahl erhält die Prämierung „zweiter Platz“ und die teilnahmeberechtigte Person mit der dritthöchsten Punktezahl erhält die Prämierung „dritter Platz“. 
4.      Die Benachrichtigung der prämierten, teilnahmeberechtigten Personen erfolgt durch die Veranstalterin unter den angegebenen Kontaktdaten. Die Prämierungen werden im Herbst 2025 verkündet. 

5.    Für den Fall, dass eine prämierte Person unter Ausschöpfung der zumutbaren Möglichkeiten über einen Zeitraum von einem Monat nach Einreichschluss von der Veranstalterin nicht erreicht werden kann, rücken die nachstehenden Ränge in der Prämienfolge auf. Dasselbe gilt im Falle des Verzichts vonseiten der prämierten Person.
 

VII.    NUTZUNGSRECHTE, VERÖFFENTLICHUNGEN UND VERANTWORTLICHKEIT FÜR DIE EINGEREICHTEN BEITRÄGE
1.    Mit der Einsendung der Teilnahmebeiträge (das sind die von den einreichenden Personen bereitgestellte Inhalte wie z.B. Fotos oder Videos) erklärt die einreichende Person, dass diese frei von Rechten Dritter sind und von ihnen stammen (Urheberschaft) oder die einreichende Person die wirksame Einwilligung der Urheber sowie gegebenenfalls der auf den Fotos / Videos abgebildeten Perso-nen eingeholt hat. 

2.    Die Veranstalterin ist ausdrücklich nicht verpflichtet, die Teilnahmebeiträge auf mögliche Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. Diesbezüglich haften einreichende Personen für Ansprüche, die Dritte an die Veranstalterin aufgrund der von diesen bereitgestellten Inhalten entstanden sind. Die einreichenden Personen erklären sich bereit, die Veranstalterin in zumutbarer Form bei Abwehr dieser Ansprüche zu unterstützen. 

3.    Die Veranstalterin behält sich vor, Einreichungen abzulehnen und nicht für die Ausschreibung zu berücksichtigen, wenn diese nach billiger Einschätzung rechts- oder sittenwidrig sind. 

4.    Die Veranstalterin wird über die Ausschreibung (inklusive aller damit einhergehender Veranstaltungen und Themen, insbesondere aber nicht ausschließlich Prämierung und Übergabe Preise sowie Kurzportraits)   im Rahmen der Medienkanäle der Salz-burgMilch berichten. Insbesondere die prämierten Personen bzw. deren Betriebe werden öffentlich vorgestellt und präsentiert. Die einreichenden Personen akzeptieren mit Teilnahme an der Ausschreibung, dass die Teilnahmebeiträge inkl. eingereichte Fotos und Videos im Falle einer Prämierung unter Nennung des Namens und Wohnorts von der Veranstalterin auf den Social-Media-Kanälen, der Website, dem Newsletter sowie sonstigen Medien zu Unternehmenskommunikationszwecken veröffentlicht werden dürfen.

5.    Die einreichende Person stimmt ausdrücklich zu, dass die Veranstalterin die Teilnahmebeiträge im Falle einer Prämierung (ungeachtet der Platzierung und der Kategorie) für eigene wirtschaftliche Zwecke, insbesondere für Berichterstattung und Portraits rund um den Tierwohlpreis und Marketing für die SalzburgMilch, nutzen darf. 

6.    Mit Einreichung wird der Veranstalterin das nicht-exklusive Recht eingeräumt, die Beiträge der prämierten Personen gänzlich oder teilweise, einmal oder mehrfach, in zeitlich und räumlich unbeschränktem Umfang zu nutzen und zu verwerten (§§ 14 – 18a UrhG). Mit Einreichung der Unterlagen gestatten die einreichenden Personen der Veranstalterin insbesondere, Bild- und Videomaterial zu Marketingzwecken zu verwerten, zu bearbeiten, zu kürzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, vorzutragen und vorzufüh-ren sowie in Print- und Digitalform öffentlich (auch im Internet) zur Verfügung zu stellen (darunter z.B. auf der Website und den Social-Media-Kanälen der Veranstalterin, im Rahmen von Newslettern, in Broschüren, Aussendungen und Zeitschriften sowie Wer-bematerialien, etc.). Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unentgeltlich. 

7.    Sollte die Veranstalterin die Teilnehmerbeiträge in größerem Umfang nutzen wollen (z.B. im Rahmen einer groß angelegten Marketingkampagne wie TV-Spots und dgl.) wird sie ungeachtet des obenstehenden gesondert an die einreichenden bzw. prämier-ten Personen herantreten. 
 

VIII.    HAFTUNGSAUSSCHLUSS
1.    Die Veranstalterin ist ausschließlich für die ordnungsgemäße Abwicklung der Ausschreibung verantwortlich und haftet unter keinen Umständen für Eingriffe Dritter oder von Teilnehmern/-innen. Sofern gesetzlich zulässig haftet die Veranstalterin im Allge-meinen nur für durch sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte direkte Schäden. Eine darüberhinausgehende Haftung ist (ausgenommen Personenschäden) ausgeschlossen.  
 

IX.    DATENSCHUTZ
Diesbezüglich wird auf die Datenschutzinformation im Anschluss dieser Teilnahmebedingungen verwiesen.
 

X.    ÄNDERUNGSVORBEHALT UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1.    Die Veranstalterin behält sich ausdrücklich vor, die Teilnahmebedingungen einseitig abzuändern. Allfällige Änderungen werden auf der Ausschreibungswebsite oder unter www.milch.com bekannt gegeben.

2.    Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die teilnahmeberechtigte Person stimmt zu, dass die Veranstalterin eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Das gilt sinngemäß im Falle des Auftretens einer Regelungslücke.  

3.    Die Teilnahmebedingungen und die Ausschreibung unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Normen des internationalen Privatrechts. 

4.    Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Prämierung.  

5.    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Information gem. Art. 13, 14 DSGVO

1.    Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Wir, die SalzburgMilch GmbH (Milchstraße 1, 5020 Salzburg, FN 37161z) verarbeiten im Rahmen der Ausschreibung Ihre personenbezo-gene Daten. Wir sind damit datenschutzrechtlich Verantwortliche und dürfen Sie im Folgenden über die wichtigsten Aspekte der Daten-verarbeitung informieren. 

2.    Zweck, Rechtsgrundlage, Datenübermittlung und weitere Informationen

2.1.    Verantwortliche für die Datenverarbeitung ist die SalzburgMilch GmbH, Milchstraße 1, 5020 Salzburg. 

2.2.    Die Teilnahme an der Ausschreibung erfolgt freiwillig. Es besteht Ihrerseits keine gesetzliche oder rechtliche Verpflichtung zur Bereitstellung von personenbezogenen Daten. Ein Nichtbereitstellen hat lediglich zur Folge, dass Sie an der Ausschreibung nicht teil-nehmen können. 

2.3.    Wir verarbeiten ausschließlich diejenigen personenbezogenen Daten, die Sie uns selbst im Teilnahmeformular bekannt geben bzw. einreichen. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Teilnahme an der Ausschreibung und Durchführung derselben (inkl. Bewertung der Einreichung) verarbeitet. 

2.4.    Wir stützen uns bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf 
•    Erfüllung (vor)vertraglicher Verpflichtungen nach Art 6 Abs 1 lit b DSGVO; 
•    Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen nach Art 6 Abs 1 lit c DSGVO;
•    Berechtigtes Interesse von uns oder Dritten nach Art 6 Abs 1 lit f DSGVO;
•    sowie ggf. Ihre Einwilligung nach Art 6 Abs 1 lit a DGSVO.

2.5.    Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter Datenschutzinformation | Salzburg Milch abrufbar.

3.    Besondere Verarbeitung bei Durchführung der Ausschreibung
Mit Teilnahme an der Ausschreibung und Einreichung Ihrer Unterlagen akzeptieren Sie, dass im Falle einer Prämierung Ihr Name und Wohnort sowie von Ihnen im Rahmen der Einreichung bekanntgegebene Information, Videos und Bilder zu Marketingzwecken (z.B. auf unserer Website, unseren öffentlichen Social-Media- und sonstigen Medienkanälen) veröffentlicht werden. Näheres zur Veröffentlichung finden Sie in den Teilnahmebedingungen unter Punkt VII.

4.    Speicherdauer und Löschfristen 
Wir werden Ihre personenbezogenen Daten und die von Ihnen bekanntgegebenen wirtschaftlichen Daten binnen sechs Monate nach Durchführung der Ausschreibung (d.i.d. Zeitpunkt der Prämierung) löschen, sofern keine Rechtsgrundlage für eine längere Behaltedauer gegeben ist (z.B. Einwilligung). Darüber hinaus werden wir nur aufgrund der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen bzw. Aufbewah-rungspflichten (DSGVO, DSG 2018, UGB, ABGB etc.) Daten aufbewahren.

5.    Ihre Rechte
5.1.    Sie haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft (Art 15), Berichtigung (Art 16), Löschung (Art 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art 18), Datenübertragbarkeit (Art 20) sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten (Art 21). Derartige Begehren sind schriftlich an die SalzburgMilch GmbH, Milchstraße 1, 5020 Salzburg oder an datenschutz@milch.com zu richten. 

5.2.    Sie können freiwillig erteilte Einwilligungen jederzeit schriftlich gegenüber SalzburgMilch GmbH, Milchstraße 1, 5020 Salzburg, oder an datenschutz@milch.com widerrufen. Ein Widerruf wirkt für zukünftige Verarbeitungen. Die bis zum Einlangen des Widerrufs verarbeite-ten Daten werden unbeschadet davon rechtmäßig verarbeitet.

5.3.    Wenn Sie sich in einem der obenstehenden Rechte verletzt sehen oder der Ansicht sind, dass wir Ihre Daten unrechtmäßig verarbeiten, haben Sie überdies das Recht, sich bei der Österreichischen Datenschutzbehörde (Barichgasse 40-42, 1030 Wien, erreichbar unter +43 1 52 152-0 oder dsb@dsb.gv.at) zu beschweren. 

Stand: März 2025
 

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