Vollständige Teilnahmebedingungen

Gewinnspiel „ALMKÖNIG“ März/April 2024 – Stand März 2024

1.    PRÄAMBEL

Diese vollständigen Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme und die Durchführung des Gewinnspiels „Almkönig März / April 2024“ (in der Folge kurz „Gewinnspiel“ genannt). Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der / die Teilnehmer/-in ausdrücklich diese vollständigen Teilnahmebedingungen. Die Teilnahme am Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach diesen vollständigen Teilnahmebedingungen der SalzburgMilch GmbH und ist nur unter diesen Bedingungen zulässig.


2.    VERANSTALTERIN DES GEWINNSPIELS

2.1.    Veranstalterin des Gewinnspiels ist die SalzburgMilch GmbH (FN 37161z des LG Salzburg), Milchstraße 1, 5020 Salzburg (in der Folge „Veranstalterin“ genannt). 

2.2.    Das Gewinnspiel findet in Kooperation mit Wagrain-Kleinarl Tourismus (Gesellschaft öffentlichen Rechts nach dem S.TG 2003), Markt 14, 5602 Wagrain-Kleinarl, statt (in der Folge „Kooperationspartner“ genannt).


3.    TEILNAHMEBERECHTIGUNG

3.1.    Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren (d.h. ab Vollendung des 18. Lebensjahres) mit Wohnsitz in Österreich oder Deutschland. Sollte ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin in seiner / ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, so bedarf es der Einwilligung seines / ihres gesetzlichen Vertreters.

3.2.    Für die Einlösung eines Sofortgewinns (vgl. Punkt 6.2. und 7.1.) bzw. die Teilnahme an der Verlosung des Hauptgewinnes (vgl. Punkt 6.3. und 7.2.) ist es notwendig, dass der Teilnehmer / die Teilnehmerin das unter www.milch.com/almkoenig online abrufbare Registrierungsformular vollständig und richtig ausfüllt (Geschlecht, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mailadresse und Telefonnummer) und dieses an die Veranstalterin übermittelt. 

3.3.    Der Teilnehmer / die Teilnehmerin bestätigt mit Absendung seines / ihres Registrierungsformulars einerseits, das dem Gewinncode zuordenbare Produkt „Almkönig“ erworben zu haben und andererseits die Teilnahme am Gewinnspiel (Sofortgewinn oder Hauptgewinn) sowie die Richtigkeit der angegebenen Daten. Auf Verlangen der Veranstalterin kann die Verifizierung der Angaben durch den Teilnehmer / die Teilnehmerin gefordert werden. Sollte dieser Nachweis nicht erbracht werden, behält sich die Veranstalterin den Ausschluss des Teilnehmers / der Teilnehmerin vom Gewinnspiel ausdrücklich vor.

3.4.    Die Teilnahme am Gewinnspiel (Sofortgewinn oder Hauptgewinn) ist kostenlos, aber vom Erwerb einer Ware („Almkönig“) abhängig. Die zur Teilnahme berechtigenden Waren („Almkönig“) sind durch die Anbringung eines roten Stickers mit aufgedrucktem Gewinncode auf der Vorderseite der Verpackung entsprechend gekennzeichnet.


4.    AUSGESCHLOSSENE TEILNEHMER

4.1.    Die Veranstalterin behält sich vor, Personen nach billigem Ermessen von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen, wenn berechtigte Gründe  vorliegen. 

4.1.1.    Solche Gründe liegen insbesondere aber nicht ausschließlich bei (i) einer Manipulation des Gewinnspiels (Teilnahme oder Durchführung des Gewinnspiels) oder (ii) Verstößen gegen die vollständen Teilnahmebedingungen vor. Gleiches gilt für den Fall, dass ein / eine Teilnehmer/-in gegen geltendes Recht verstößt.

4.1.2.    Von der Teilnahme am Gewinnspiel sind ferner ausdrücklich Personen, die sich unerlaubt oder sonst wie unstatthafte Vorteile beim Gewinnspiel verschaffen oder sich zu verschaffen versuchen, ausgeschlossen. 

4.1.3.    Jedwede automatisierte Befüllung des Registrierungsformulars ist untersagt. Überhaupt ist die Verwendung jedweder technischer Hilfsmittel, die zu Manipulationen während der Registrierungsphase führen können und / oder zur Teilnahme am Gewinnspiel nicht notwendig sind, strengstens untersagt (z.B. „Bots“, etc.). Teilnehmer/-innen, die unter diesen Umständen ein Registrierungsformular abschicken werden von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Die Einschleusung von schädlicher Computersoftware oder solchen Codes, die entweder das Gewinnspiel beeinflussen oder aber überhaupt zu einem über die Teilnahme am Gewinnspiel hinausgehenden Einfluss auf die Computersysteme der Veranstalterin führen, ist verboten, führt zum sofortigen Ausschluss von der Teilnahme am Gewinnspiel und kann straf- und zivilrechtlich geahndet werden.

4.2.    Sollte sich herausstellen, dass ein / eine Teilnehmer/-in einen Gewinncode ohne Ankauf einer Ware („Almkönig“) unberechtigterweise eingelöst hat, führt dies umgehend zum Ausschluss der / des Teilnehmers / Teilnehmerin und kann straf- wie auch zivilrechtlich geahndet werden.

4.3.    Sollte nachträglich hervorkommen, dass Teilnehmer/-innen gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen haben, werden diese (nachträglich) vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
Bereits ausgegebene Gewinne können nachträglich zurückgefordert oder ein entsprechender geldwerter Ausgleich von ausgeschlossenen Teilnehmer/-innen gefordert werden. 


5.    GEWINNSPIELZEITRAUM

5.1.    Das Gewinnspiel läuft im Zeitraum von 04.03.2024 bis 30.04.2024 (d.i. der Gewinnspielzeitraum). Eine Teilnahme am Gewinnspiel vor oder nach diesem Zeitraum ist nicht möglich.

5.2.    Die Codeabfrage für die ausgelobten Sofortgewinne (vgl. Punkt 6.2. und 7.1.) ist ausschließlich innerhalb des Gewinnspielzeitraums möglich.

5.3.    Für die Teilnahme an der Verlosung des ausgelobten Hauptgewinns (vgl. Punkt 6.3. und 7.2.) muss das seitens des / der Teilnehmer/-in vollständig ausgefüllte Registrierungsformular bis einschließlich 31.04.2024 bei der Veranstalterin einlangen (online unter www.milch.com/almkoenig). 


6.    DURCHFÜHRUNG DES GEWINNSPIELS UND ÜBERGABE DES GEWINNS

6.1.    Im Gewinnspielzeitraum werden auf ausgewählten „Almkönig“-Packungen rote Sticker mit aufgedruckten Gewinncodes ausgegeben. Der / die Käufer/-in einer solchen „Almkönig“-Packung kann im Gewinnspielzeitraum den aufgedruckten Code auf der Website der Veranstalterin in ein dafür vorgesehenes Abfrageformular eingeben und prüfen, ob der eingegebene Code einen Sofortgewinn (vgl. Punkt  6.2 und 7.1.) auslöst. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Sofort- und / oder den Hauptgewinn.

6.2.    Sofortgewinne: 100 (hundert) dieser Codes (im Folgenden kurz „Gewinncodes“) berechtigen zum Bezug eines entsprechend hinterlegten Sofortgewinns („bezugsberechtige Gewinncodes“). 

6.2.1.    Im Falle eines Sofortgewinnes erhält der / die Gewinner/-in umgehend eine Meldung auf der Website. Gleichermaßen erhält der / die Teilnehmer/-in eine Information, wenn kein Sofortgewinn zusteht bzw. der Gewinncode bereits eingelöst wurde. Jeder Gewinncode ist nur einmalig einlösbar. 

6.2.2.    Die Sofortgewinne werden auf Kosten aber nicht auf Gefahr der Veranstalterin an die im Registrierungsformular angegebene Kontaktdaten oder E-Mailadresse des / der Gewinner/-in übermittelt. Sollten die Sofortgewinne an der angegebenen Adresse nicht zustellbar sein (insbesondere z.B., weil der / die Gewinner/-in an der im Registrierungsformular angegebenen Adresse nicht (mehr) wohnhaft ist)  verfällt der Anspruch auf den Sofortgewinn und kann dieser von der Veranstalterin neu ausgespielt werden. Es besteht keine Nachforschungspflicht seitens der Veranstalterin. Das Transportrisiko geht mit der Übergabe des Gewinns an eine Transportperson auf den / die Gewinner/-in über. Ein Anspruch auf Ersatz steht dem Gewinner / der Gewinnerin unter keinen Umständen zu.

6.3.    Hauptgewinne: Unabhängig davon, ob der eingegebene Gewinncode einen Sofortgewinn auslöst, kann der / die Teilnehmer/-in drei derartige Gewinncodes sammeln und nach gesammelter Einreichung dieser drei Gewinncodes, wobei eine zeitlich nicht zusammenhängende Eingabe möglich ist, innerhalb des Gewinnspielzeitraums an der Verlosung des ausgelobten Hauptgewinns teilnehmen (vgl. Punkt 7.2.). 

6.3.1.    Die Verlosung des ausgelobten Hauptgewinns (vgl. Punkt 7.2.) erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Teilnahmeschluss durch Ziehung des / der Gewinners / Gewinnerin aus sämtlichen rechtzeitig eingelangten und vollständig ausgefüllten Registrierungsformularen (vgl. Punkt 3.2.) per Zufallsgenerator. Nicht vollständig und / oder unrichtig ausgefüllte Registrierungsformulare werden bei der Verlosung nicht berücksichtigt. Der / die Teilnehmer/-in muss zudem die vollständigen Teilnahmebedingungen akzeptiert haben. Für eine Berücksichtigung bei der Verlosung müssen außerdem diese vollständigen Teilnahmebedingungen akzeptiert worden sein. 

6.3.2.    Die eingereichten Gewinncodes dürfen für die Teilnahme an der Verlosung des Hauptgewinns nur einmal verwendet werden. 

6.3.3.    Die Ziehung des ausgelobten Hauptgewinns findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der / die Gewinner/-in wird nach der Ziehung seitens der Veranstalterin schriftlich an der im Registrierungsformular bekanntgegebenen Mailadresse oder unter den angegebenen Kontaktdaten verständigt.

6.4.    Über das Gewinnspiel wird grundsätzlich, mit Ausnahme der Verständigung des / der Gewinners / Gewinnerin, keine Korrespondenz geführt. Anfragen oder Beschwerden werden nicht berücksichtigt. 

6.5.    Handelt es sich bei dem / der gezogenen Gewinner/-in um einen ausgeschlossenen / eine ausgeschlossene Teilnehmer/-in nach Punkt 4. kann der Gewinn durch die Veranstalterin auch nach Durchführung der Ziehung aberkannt werden und wird in diesem Fall ein / eine Ersatzgewinner/-in ausgelost. 


7.    GEWINNE

7.1.    Sofortgewinne: Als Sofortgewinne werden folgende 100 Sachgewinne den bezugsberechtigten Gewinncodes zugeordnet:

  • 33x SalzburgMilch Kochbücher;
  • 34x Jausenbretter mit Baumwoll-Sackerl im SalzburgMilch Design;
  • 33x SalzburgMilch Geschirrtuch-Set mit Kochlöffel.

7.1.1.    Sämtliche unter Punkt 7.1. beschriebene Sofortgewinne sind Sachgewinne. Eine Barablöse ist ausgeschlossen. Die Ausfolgung des Sofortgewinnes kann von dem / der Gewinner/-in nur persönlich, oder im Fall der Geschäftsunfähigkeit des Gewinners / der Gewinnerin durch seinen / ihren gesetzlichen Vertreter, geltend gemacht werden. Eine Abtretung ist ausgeschlossen.

7.1.2.    Die ausgefolgten Sofortgewinne müssen mit den unter Punkt 7.1. der vollständigen Teilnahmebedingungen beworbenen Sofortgewinn nicht genau übereinstimmen. Es können Abweichungen, etwa hinsichtlich der Bemaßung, des verwendeten Materials, der Farbe oder überhaupt des Models, bestehen. Die Sofortgewinne müssen den beworbenen Preisen lediglich in Art und Güte entsprechen. Der / Die Gewinner/-in akzeptiert einen angemessenen Ersatzgewinn, sofern Umstände eintreten, die die Veranstalterin und / oder deren Kooperationspartner nicht zu vertreten haben.

7.2.    Hauptgewinn: Als Hauptgewinn wird ein nachhaltiger Familienurlaub in Wagrein-Kleinarl mit folgenden Leistungen verlost: 4 Nächte mit Frühstück in einer nachhaltigen Unterkunft für 2 Erwachsene und 2 Kinder inkl. Alpakawanderung, Kuhbidu Erlebniswanderung, Bike-Verleih, 1x Soccergolf-Eintritt pro Person, 2 x Berg- und Talfahrten im Snowspace Salzburg pro Person und ein täglich freier Eintritt in die Wasserwelt Wagrain während des Aufenthalts

7.2.1.    Der Hauptgewinn kann nur nach vorheriger Absprache durch den / die Gewinner/-in mit dem Kooperationspartner und nur nach Verfügbarkeit der Unterkünfte im Sommer 2024 oder 2025, jeweils in den Monaten Juni, August oder September eingelöst werden. Der / die Gewinner/-in hat demnach keinen Anspruch auf einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum, zu dem die Reise tatsächlich getätigt oder der Gutschein eingelöst werden kann. Eine Barablösung des Hauptgewinns ist ausgeschlossen.

7.2.2.    Die Buchung und Abwicklung ist zwingend mit dem Kooperationspartner der Veranstalterin (vgl. Punkt 2.2.) abzustimmen und durchzuführen.. Der Hauptgewinn kann nur durch Vorlage des Originalgutscheins durchgeführt werden. Die Reise selbst kann gesonderten Bedingungen des Beherbergungsbetriebs unterliegen. Vom Hauptgewinn umfasst sind grundsätzlich nur die in der Gewinnbeschreibung ausdrücklich angeführten Leistungen. Darüberhinausgehende Leistungen oder Kosten (wie etwa An- und Abreise, sonstige Transportkosten, nicht ausdrücklich inkludierte Speisen und Getränke, Liftkarten, Kurse, Touren, Sauna, Wellnessangebote, Telefon, Internet, etc.), sind nur dann Teil des Hauptgewinnes, wenn dies ausdrücklich in der Gewinnbeschreibung angeführt wird. Ansonsten hat der /die Gewinner/-in derartige Kosten ausschließlich selbst zu tragen. Für Schlechtwetter, Ausfälle in der Versorgung (Strom, Wasser, Verpflegung, etc.) oder sonstige Unannehmlichkeiten, wie etwa nahegelegene Bauarbeiten, etc., haften weder die Veranstalterin noch der Kooperationspartner.

7.3.    Allfällige steuerliche Folgen eines Gewinns (Sofortgewinn / Hauptgewinn) sind Sache der Gewinner/-innen. Dies gilt insbesondere für deren einkommensbezogene und sonstigen persönlichen Steuern. Die Veranstalterin haftet unter keinen Umständen für allfällige steuerliche Verbindlichkeiten der Gewinner/-innen.


8.    BEENDIGUNG DES GEWINNSPIELS

8.1.    Die Veranstalterin behält sich ausdrücklich vor, das begonnene Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen und ohne vorherige Ankündigung sowie ohne Angabe von Gründen vorzeitig ganz oder teilweise abzubrechen, zu beenden, vorübergehend auszusetzen bzw. weiterzuführen.

8.2.    Die Veranstalterin wird das Gewinnspiel insbesondere dann vorzeitig abbrechen und beenden, wenn Manipulationen durch Teilnehmer/-innen hervorkommen sollten, die eine ordnungsgemäße Weiter- oder Durchführung des Gewinnspiels verhindern oder unzumutbar beeinträchtigen. 

8.3.    Die Veranstalterin kann das Gewinnspiel auch dann vorzeitig abbrechen und beenden, wenn der Kooperationspartner bereits ausgelobte Preise zurückzieht, nicht mehr anbietet oder sonst wie eine Ausspielung der Gewinne aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Gründen verhindert ist. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kooperationspartner insolvent wird oder in die Abwicklung des Gewinnspiels maßgeblich beeinträchtigende wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät.


9.    DATENSCHUTZ

Diesbezüglich wird auf die Datenschutzerklärung im Anhang dieser vollständigen Teilnahmebedingungen verwiesen. 


10.    HAFTUNGSAUSSCHLUSS

10.1.    Die Veranstalterin ist ausschließlich für die ordnungsgemäße Abwicklung des Gewinnspiels verantwortlich und haftet unter keinen Umständen für Eingriffe Dritter oder von Teilnehmern/-innen in das Gewinnspiel. 

10.2.    Außer für die vollständigen Teilnahmebedingungen ausdrücklich übernommen Haftungen, haftet die Veranstalterin des Weiteren für keinerlei wie immer geartete vertragliche oder gesetzliche Ansprüche, Gewährleistungen, Garantien, ausdrücklich oder stillschweigend bedungene Eigenschaften oder Schäden der Teilnehmer/-innen. Überhaupt wird die Haftung der Veranstalterin, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Veranstalterin haftet im Rahmen der Durchführung des Gewinnspiels ausschließlich bei Vorsatz oder krasser grober Fahrlässigkeit. Weitergehende Haftungen der Veranstalterin werden zur Gänze und ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung der Veranstalterin ist der Höhe nach mit maximal 5% des tatsächlichen Werts des jeweiligen Sofort- / Hauptgewinns begrenzt. Eine Haftung für leichte und nicht krasse grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der Durchführung des Gewinnspiels ist ausgeschlossen. Sollte nach der anwendbaren Rechtsordnung ein vollständiger Haftungsausschluss nicht zulässig sein, geht der Haftungsausschluss jedenfalls so weit, wie dies gesetzlich zulässig ist.

10.3.    Technische Schäden und Schäden aus fehlerhaften Datenübermittlungen: Der Haftungsausschluss erfasst insbesondere – aber nicht nur – Schäden, die sich aus fehlerhaften, unterbliebenen oder verzögerten Datenübermittlungen über die Systeme der Veranstalterin ergeben und Schäden, die durch Ausfälle von technischen Anlagen, fehlerhafte oder unrichtige Inhalte, Manipulationen oder Datenverlust entstehen. 

10.4.    Zugänglichkeit des Gewinnspiels: Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht dafür, dass das Gewinnspiel tatsächlich zugänglich und ihr Angebot auch tatsächlich erreichbar ist. Das gilt ebenso für die Verfügbarkeit der teilnahmeberechtigten Almkönig-Packungen bzw. Gewinncodes.

10.5.    Mittelbare Schäden: Die Veranstalterin haftet den Teilnehmer/-innen insbesondere nicht für mittelbare Schäden wie etwa Folgeschäden aller Art, entgangene Gewinne, stillschweigende oder ausdrückliche Erwartungen der Teilnehmer/-innen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, der Performance oder der Handelsüblichkeit oder die Eignung der erbrachten Leistungen für bestimmte Absichten oder Erwartungen der Teilnehmer/-innen. Weiters haftet die Veranstalterin unter keinen Umständen für zufällige, indirekte oder spezielle bzw. solche Schäden, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch die Veranstalterin als unüblich anzusehen sind. 

10.6.    Kooperationspartner: Die Veranstalterin haftet unter keinen Umständen für Ansprüche der Gewinner/-innen, die gegenüber dem Kooperationspartner oder Dritten aus oder im Zusammenhang mit den Gewinnen geltend zu machen sind. Dies sind  Ansprüche auf Ausfolgung der Gewinne, Erfüllung, Gewährleistung, Schadenersatz sowie jegliche anderen denkbaren Ansprüche. Dies trifft auch im Fall der Insolvenz des Kooperationspartners oder bei Verschlechterung dessen wirtschaftlicher Lage zu. 

10.7.    Fremde Inhalte: Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Haftung für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte von fremden Internetseiten und Medien, auf die das Gewinnspiel verweist, sofern sie von der Rechtswidrigkeit, Fehlerhaftigkeit oder Unvollständigkeit keine tatsächliche Kenntnis hat und sich keiner Tatsachen oder Umstände bewusst ist, aus denen eine Rechtswidrigkeit, Fehlerhaftigkeit oder Unvollständigkeit offensichtlich wird; oder sobald sie die Kenntnis oder dieses Bewusstsein erlangt hat, unverzüglich tätig wird, um den elektronischen Verweis zu entfernen.


11.    SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1.    Die Veranstalterin behält sich ausdrücklich vor, die vollständigen Teilnahmebedingungen einseitig abzuändern. Allfällige Änderungen werden unter der Adresse www.milch.com bekannt gegeben.

11.2.    Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Der / die Teilnehmer/-in stimmt zu, dass die Veranstalterin eine unwirksam oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Sinngemäß gilt dieses Vorgehen im Falle des Auftretens einer Regelungslücke innerhalb dieser vollständigen Teilnahmebedingungen.

11.3.    Die vollständigen Teilnahmebedingungen und das Gewinnspiel unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Normen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Gewinn. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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