VOLLSTÄNDIGE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
für die Gewinnspiele im „SalzburgMilch Treuepass 2023“ (in der Folge „Gewinnspiel“) genannt. Diese vollständigen Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme und die Durchführung des Gewinnspiels. Mit der Teilnahme am Gewinn-spiel akzeptiert der / die Teilnehmer/-in ausdrücklich die allgemeinen und vollständigen Teilnahmebedingungen. Die Teilnahme am Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach den allgemeinen und den vollständigen Teilnahmebedingungen der SalzburgMilch GmbH und ist nur unter diesen Bedingungen zulässig.
I. VERANSTALTERIN DES GEWINNSPIELS
Veranstalterin des Gewinnspiels ist die SalzburgMilch GmbH (FN 37161z des LG Salzburg), Milchstraße 1, 5020 Salzburg (in der Folge „Veranstalterin“ genannt). Das Gewinnspiel findet betreffend
- die Verlosung des Hauptpreises in Kooperation mit Snow Space Salzburg Bergbahnen Aktiengesellschaft, Markt 59
5602 Wagrain.
- die Verlosung der Einzelgewinne mit den auf den auf der Vorderseite der jeweiligen Teilnahmekarten abgedruckten Kooperationspartnern
statt.
II. GEWINNSPIEL
1. Die Veranstalterin (in Kooperation mit den unter I. genannten Kooperationspartner) verlost die unter Punkt VII. genannten Gewinne (Hauptgewinn, auf den Teilnahmekarten abgedruckte Einzelgewinne, Sonderverlosungsgewinne).
2. Jede vollständige Teilnahmekarte (siehe VI. / 1.) nimmt an der jeweiligen Verlosung der auf den Teilnahmekarten abgedruckten Einzelgewinnen und automatisch an der Verlosung des Hauptgewinnes bzw. der Sonderverlosungsgewinne teil.
III. TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren (d.h. nach Vollendung des 18. Lebensjahres) mit Wohnsitz in Österreich und Deutschland. Sollte ein / eine Teilnehmer/-in in seiner / ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, so bedarf es der Einwilligung seines / ihres gesetzlichen Vertreters.
IV. AUSGESCHLOSSENE TEILNEHMER
1. Jedwede automatisierte Befüllung der Teilnahmekarte ist untersagt. Überhaupt ist die Verwendung jedweder technischer Hilfsmittel, die zu Manipulationen während der Registrierungsphase führen können und / oder zur Teilnahme am Gewinnspiel nicht notwendig sind, strengstens untersagt (z.B. „Bots“, etc.). Teilnehmer/-innen, die unter diesen Umständen eine Teilnahmekarte abschicken werden von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Die Einschleusung von schädlicher Computersoftware oder solchen Codes, die entweder das Gewinnspiel beeinflussen oder aber überhaupt zu einem über die Teilnahme am Gewinnspiel hinausgehenden Einfluss auf die Computersysteme der Veranstalterin führen, ist verboten, führt zum sofortigen Ausschluss von der Teilnahme am Gewinnspiel und kann straf- wie auch zivilrechtlich geahndet werden. Von der Teilnahme am Gewinnspiel sind ferner ausdrücklich Personen, die sich unerlaubt oder sonst wie unstatthafte Vorteile beim Gewinnspiel verschaffen oder sich zu verschaffen versuchen, ausgeschlossen.
2. Sollte nachträglich hervorkommen, dass ein / eine Teilnehmer/-in gegen die allgemeinen und / oder vollständigen Teil-nahmebedingungen bzw. gegen geltendes Recht oder allgemein anerkannte Regeln verstoßen haben, erfolgt ein (nach-träglicher) Ausschluss vom Gewinnspiel. Bereits ausgegebene Gewinne können (nachträglich) zurückgefordert oder ein entsprechender geldwerter Ausgleich gefordert werden. Die Veranstalterin behält es sich weiters ausdrücklich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen.
V. GEWINNSPIELZEITRAUM
Der Gewinnspielzeitraum ist vom 01.09.2023 bis 10.12.2023. Eine Teilnahme am Gewinnspiel vor oder nach diesem Zeitraum ist nicht möglich.
VI. TEILNAHME AM / DURCHFÜHRUNG DES GEWINNSPIELS UND ÜBERGABE DER GEWINNE
1. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos, aber vom Sammeln der auf vielen SalzburgMilch Premium und Bio Premium Produkten befindlichen orangen Treuepunkte abhängig. Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist es notwendig, dass der / die Teilnehmer/-in die Teilnahmekarte mit jeweils neun (9) Treuepunkten beklebt und vollständig ausfüllt (Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Adresse; in der Folge „vollständige Teilnahmekarte“) sowie die allgemeinen und die vollständigen Teilnahmebedingungen akzeptiert.
2. Die vollständige Teilnahmekarte ist bis zum 10.12.2023 (Einlangen bei der Veranstalterin) an die Veranstalterin zu übermitteln (postalisch an die Anschrift der Veranstalterin; durch Abgabe im Milchladen am Sitz der Veranstalterin; im Onlineverfahren unter www.milch.com/treue). Der / die Teilnehmer/-in bestätigt mit Übermittlung der vollständigen Teil-nahmekarte die Teilnahme am Gewinnspiel, die Richtigkeit der angegebenen Daten sowie die allgemeinen und vollständigen Teilnahmebedingungen zu akzeptieren. Auf Verlangen der Veranstalterin kann die Verifizierung der Angaben durch den / die Teilnehmer/-in gefordert werden. Sollte dieser Nachweis nicht erbracht werden, behält sich die Veranstalterin den Ausschluss des Teilnehmers / der Teilnehmerin vom Gewinnspiel ausdrücklich vor. Nur vollständige und rechtzeitig bei der Veranstalterin eingelangte Teilnahmekarten nehmen am Gewinnspiel teil.
3. Die Ziehungen des Hauptpreises, der Einzelgewinne und der Sonderverlosungsgewinne (vgl. Punkt VII.) erfolgen im Anschluss an den Gewinnspielzeitraum durch Ziehung der Gewinner/-innen aus sämtlichen vollständigen und rechtzeitig bei der Veranstalterin eingelangten Teilnahmekarten per Zufallsgenerator. Der / die Teilnehmer/-in nimmt mit jeder vollständigen Teilnahmekarte automatisch an der Verlosung des Hauptpreises bzw. an der Verlosung der Sonderverlosungsgewinne teil; zudem nimmt der / die Teilnehmer/-in an der Verlosung des auf der vollständigen Teilnahmekarte abgedruckten Einzelgewinnes teil. Nicht vollständig und / oder unrichtig ausgefüllte sowie verspätet eingelangte Teilnahmekarten werden bei der Verlosung nicht berücksichtigt. Die Ziehung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
4. Der / die Teilnehmer/-in kann – unter der Voraussetzung des Punktes VI. / 2. – mehrere vollständige Teilnahmekarten übermitteln, wobei jede einzelne vollständige Teilnahmekarte eine eigene Teilnahmemöglichkeit auslöst. Es ist dem / der Teilnehmer/-in daher möglich, an der Verlosung mehrerer Einzelgewinne teilzunehmen bzw. ist eine mehrfache Teilnahme an der Auslosung des Hauptgewinns und der Einzelgewinne möglich.
5. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Hauptgewinn, die Einzelgewinne oder die Sonderverlosungsgewinne.
6. Handelt es sich bei einem / einer gezogenen Gewinner/-in um einen ausgeschlossenen / eine ausgeschlossene Teilnehmer/-in nach Punkt IV. der vollständigen Teilnahmebedingungen kann der Gewinn durch die Veranstalterin auch nach Durchführung der Ziehung aberkannt werden und wird in diesem Fall ein / eine Ersatzgewinner/-in ausgelost.
7. Die Gewinner/-innen werden nach den jeweiligen Ziehungen seitens der Veranstalterin schriftlich an der in der vollständigen Teilnahmekarte bekanntgegebenen E-Mailadresse oder der Kontaktdaten verständigt.
8. Die Gewinne werden auf Kosten aber nicht auf Gefahr der Veranstalterin an die in der vollständigen Teilnahmekarte angegebene Kontaktdaten oder E-Mailadresse des / der Gewinners/-in übermittelt. Sollten die Gewinne nicht zustellbar sein, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und der Gewinn kann von der Veranstalterin neu ausgespielt werden. Es besteht insbesondere keine Nachforschungspflicht seitens der Veranstalterin. Das Transportrisiko geht mit der Übergabe des Gewinns an eine Transportperson auf den / die Gewinner/-in über. Ein Anspruch auf Ersatz gegen die Veranstalterin steht dem Gewinner bzw. der Gewinnerin unter keinen Umständen zu.
VII. GEWINNE
1. Es gibt einen Hauptgewinn: Eine Woche Familienurlaub in einem 4-Sterne-Hotel im Snow Space Salzburg in St. Johann mit seinem Alpendorf
2. Es gibt zwölf (12) Einzelgewinne (Einzelgewinne auf den Teilnahmekarten):
3. Es gibt 70 Sonderverlosungen (60 SalzburgMilch Keksdosen und 10 SalzburgMilch Überraschungspakete).
4. Sämtliche unter VII. / 1. – 3. der vollständigen Teilnahmebedingungen beschriebene Gewinne sind Sachgewinne. Eine Barablösung der Gewinne ist ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ausfolgung der Sonderverlosungsgewinne kann von dem / der Gewinner/-in nur persönlich, oder im Fall der Geschäftsunfähigkeit des /der Gewinners/-in durch seinen / ihren gesetzlichen Vertreter, geltend gemacht und nicht abgetreten werden.
5. Die ausgefolgten Gewinne müssen mit den unter VII. / 1. – 3. der vollständigen Teilnahmebedingungen beworbenen Gewinnen nicht genau übereinstimmen. Es können Abweichungen, etwa hinsichtlich der Bemaßung, des verwendeten Materials, der Farbe oder überhaupt des Models usw. bestehen. Die ausgefolgten Gewinne müssen den beworbenen Preisen lediglich in Art und Güte entsprechen. Der / die Gewinner/-in akzeptiert einen angemessenen Ersatzgewinn, sofern Umstände eintreten, die die Veranstalterin und / oder deren Kooperationspartner nicht zu vertreten haben.
6. Die Gewinne können nur nach vorheriger Absprache durch den / die Gewinner/-in mit dem jeweiligen Kooperationspartner und nur nach Verfügbarkeit eingelöst werden. Bei Reisen hat der / die Gewinner/-in keinen Anspruch auf einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum, zu dem die Reise tatsächlich getätigt oder der Gutschein eingelöst werden kann. Die Buchung und Abwicklung ist zwingend mit dem jeweiligen Kooperationspartner der Veranstalterin abzustimmen und durchzuführen. Die Einlösung der Gewinne selbst kann gesonderten Bedingungen unterliegen. Sollte der Gewinn in einer Reise bestehen sind grundsätzlich nur die in der Gewinnbeschreibung ausdrücklich angeführten Leistungen mitumfasst. Darüberhinausgehende Leistungen oder Kosten (wie etwa An- und Abreise, sonstige Transportkosten, nicht ausdrücklich inkludierte Speisen und Getränke, Liftkarten, Kurse, Touren, Sauna, Wellnessangebote, Telefon, Internet, etc.), sind nur dann Teil des Gewinnes, wenn dies ausdrücklich in der Gewinnbeschreibung angeführt wird. Ansonsten hat der /die Gewinner/-in derartige Kosten ausschließlich selbst zu tragen. Für Schlechtwetter, Ausfälle in der Versorgung (Strom, Wasser, Verpflegung, etc.) oder sonstige Unannehmlichkeiten, wie etwa nahegelegene Bauarbeiten, etc., haften weder die Veranstalterin noch der Kooperationspartner. Eine Haftung bei Nichtzustandekommen bzw. die Unterbrechung der gewonnenen Reise aufgrund von Umständen außerhalb des Machtbereiches der Veranstalterin bzw. der Kooperationspartner (höhere Gewalt) ist ebenfalls ausgeschlossen und besteht diesbezüglich kein Ersatzanspruch.
7. Allfällige steuerliche Folgen eines Gewinns sind Sache des / der Gewinner/-in. Dies gilt insbesondere für deren einkom-mensbezogene und sonstigen persönlichen Steuern. Die Veranstalterin haftet unter keinen Umständen für allfällige steuerliche Verbindlichkeiten des / der Gewinner/-in.
VIII. BEENDIGUNG DES GEWINNSPIELS
Die Veranstalterin behält sich ausdrücklich vor, das begonnene Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen und ohne vorherige Ankündigung sowie ohne Angabe von Gründen vorzeitig ganz oder teilweise abzubrechen und zu beenden, vorübergehend auszusetzen oder weiterzuführen. Die Veranstalterin wird das Gewinnspiel insbesondere dann vorzeitig abbrechen und beenden, wenn Manipulationen durch Teilnehmer hervorkommen sollten, die eine ordnungsgemäße Weiter- oder Durchführung des Gewinnspiels verhindern oder unzumutbar beeinträchtigen. Die Veranstalterin kann das Gewinnspiel auch dann vorzeitig abbrechen und beenden, wenn Kooperationspartner bereits ausgelobte Preise zurückziehen, nicht mehr anbieten oder sonst wie eine Ausspielung der Gewinne aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Gründen verhindert ist. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass Kooperationspartner insolvent werden oder in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.
IX. DATENSCHUTZ
Diesbezüglich wird auf die Datenschutzerklärung in Anhang 1 dieser vollständigen Teilnahmebedingungen verwiesen.
X. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
1. Die Veranstalterin haftet unter keinen Umständen für Eingriffe Dritter oder von Teilnehmern/-innen in das Gewinnspiel.
2. Die Veranstalterin haftet unter keinen Umständen für Ansprüche des / der Gewinner/-in, die gegenüber den Kooperat-onspartnern oder Dritten aus oder im Zusammenhang mit den Gewinnen geltend zu machen sind. Dies sind insbesondere Ansprüche auf Ausfolgung der Gewinne, Erfüllung, Gewährleistung, Schadenersatz sowie jegliche anderen denkbaren Ansprüche. Dies trifft auch im Fall der Insolvenz eines Kooperationspartners oder bei Verschlechterung dessen wirtschaftlicher Lage zu.
3. Überhaupt wird die Haftung der Veranstalterin, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Veranstalterin haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Rahmen der Durchführung des Gewinnspiels. Die Haftung der Veranstalterin ist der Höhe nach mit maximal 5% des tatsächlichen Werts des jeweiligen Einzelgewinns begrenzt. Eine Haftung für leichte und nicht grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der Durchführung des Gewinnspiels ist ausgeschlossen.
4. Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht für mittelbare Schäden, wie etwa Folgeschäden aller Art, entgangene Gewinne, stillschweigende oder ausdrückliche Erwartungen der Teilnehmer/-innen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, der Performance oder der Handelsüblichkeit oder die Eignung der erbrachten Leistungen für bestimmte Absichten oder Erwartungen der Teilnehmer/-innen. Weiters haftet die Veranstalterin unter keinen Umständen für zufällige, indirekte oder spezielle bzw. solche Schäden, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch die Veranstalterin als unüblich anzusehen sind.
5. Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Haftung für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte von fremden Internetseiten und Medien, auf die das Gewinnspiel verweist, sofern sie von der Rechtswidrigkeit, Fehlerhaftigkeit oder Unvollständigkeit keine Kenntnis hat und sich keiner Tatsachen oder Umstände bewusst ist, aus denen eine Rechtswid-rigkeit, Fehlerhaftigkeit oder Unvollständigkeit offensichtlich wird; oder sobald sie die Kenntnis oder dieses Bewusstsein erlangt hat, unverzüglich tätig wird, um den elektronischen Verweis zu entfernen.
6. Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht dafür, dass das Gewinnspiel tatsächlich zugänglich und ihr Angebot auch tatsächlich erreichbar ist.
7. Außer für die vollständigen Teilnahmebedingungen ausdrücklich übernommen Haftungen, haftet die Veranstalterin für keinerlei wie immer geartete vertragliche oder gesetzliche Ansprüche, Gewährleistungen, Garantien, ausdrücklich oder stillschweigend bedungene Eigenschaften oder Schäden der Teilnehmer/-innen. Die Veranstalterin schließt weitergehende Haftungen zur Gänze und ausdrücklich aus. Sollte nach der anwendbaren Rechtsordnung ein vollständiger Haf-tungsausschluss nicht zulässig sein, geht der Haftungsausschluss jedenfalls so weit, wie dies gesetzlich zulässig ist. Der Haftungsausschluss erfasst insbesondere – aber nicht nur – Schäden, die sich aus fehlerhaften, unterbliebenen oder verzögerten Datenübermittlungen über die Systeme der Veranstalterin ergeben und Schäden, die durch Ausfälle von technischen Anlagen, fehlerhafte oder unrichtige Inhalte, Manipulationen oder Datenverlust entstehen.
XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Die Veranstalterin behält sich ausdrücklich vor, die vollständigen Teilnahmebedingungen einseitig abzuändern. Allfällige Änderungen werden unter der Adresse www.milch.com bekannt gegeben.
2. Über das Gewinnspiel wird grundsätzlich, mit Ausnahme der Verständigung der Gewinner/-innen, keine Korrespondenz geführt. Anfragen oder Beschwerden sind unbeachtlich.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle einer unwirk-samen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Bestimmung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt und dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
4. Für den Fall, dass in den vollständigen Teilnahmebedingungen eine Regelungslücke auftritt, wird sinngemäß nach Punkt XI. / 2. vorgegangen.
5. Die vollständigen Teilnahmebedingungen und das Gewinnspiel unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Normen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Gewinn. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.